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Forderungen der Berliner Erklärung zur Bundestagswahl 2021

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – dieser Anspruch des Grund-gesetzes ist immer noch nicht eingelöst. Noch immer versäumt es der Staat, ausreichend auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die digitale Transformation eröffnet Chancen, aber es drohen auch Diskriminierungen. Bereits im Verlauf der Corona Krise gab es in vielen Bereichen Rückschritte bezüglich gleicher Teilhabe. Frauen sind weniger sichtbar und erfahren die Zunahme von Hass und Gewalt. Wir – die 21 Verbände der Berliner Erklärung – repräsentieren mit unseren Vertreterinnen und Verbündeten aus sehr unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern Frauen in all ihrer Vielfalt. Bei der letzten Bundestagswahl waren wir sehr erfolgreich, Gleichstellung bundesweit voranzubringen. Doch es ist Zeit für mehr. Parität. Ohne Ausnahmen! Anlässlich der Bundestagswahl 2021 ist unsere 1. zentrale Forderung:

Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen

Mit einem Stufenplan für Parität wird in allen unten aufgeführten Bereichen der Gender-Gap bis 2030 geschlossen. Deshalb fordern wir: Für die Privatwirtschaft

  • Erweiterung der festen Frauenquote in Aufsichtsräten und Einführung einer Vorstandsquote auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, unter Einschluss aller Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG).

  • Bei Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrates muss das Geschlechterverhältnis die Zusammensetzung des Aufsichtsrates widerspiegeln.

  • Abschaffung der Zielgröße Null für Vorstände und für die obersten zwei Managementebenen.

  • Die konsequente Anwendung bestehender Sanktionen, sowie Festlegung von Sanktionen bei Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, wesentliche Gremien des Bundes und die Bundesverwaltung

  • Umsetzung des Ziels der Paritätischen Besetzung in allen Ebenen der Bundesverwaltung und den Gremien des Bundes.

  • Die Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes auf alle Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes.

  • Stufenplan für Parität in Aufsichtsräten und Vorständen/ Geschäftsführungen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes in Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts wie den Sozialversicherungsträgern oder Körperschaften auf Bundesebene sowie deren Aufsichtsgremien.

  • Einführung eines Transparenzregisters für öffentliche Unternehmen, wesentliche Gremien und Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts bis 2023.

Für Kultur und Medien

  • Die paritätische Besetzung aller Leitungsebenen der vom Bund (mit)finanzierten Kulturbetriebe (Theater, Oper, Orchester, Museum, Festivals etc.), sowie die paritätische Verteilung der jeweiligen künstlerischen Etats.

  • Die Koppelung der Kulturförderung des Bundes an Gleichstellungs- und Diversitätspläne.

  • Die paritätische Vergabe aller Fördermittel im Einflussbereich des Bundes (wie z.B. Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien BKM, Filmförderungsanstalt FFA und Deutscher Filmförderfonds DFFF) unter Berücksichtigung von Diversität.

  • Ein Bundesprogramm zur Entwicklung von Diversitätsstandards für kreative Schlüsselpositionen und für die Vergaben von Auftragsproduktionen bei allen TV- und Radiosendern und Produktionsgesellschaften.

Für Wissenschaft, Forschung und Medizin

  • Eine paritätische Besetzung der Lehrstühle und der Gremien im Einflussbereich des Bundes und die paritätische Besetzung der Leitungspositionen in der Hochschulverwaltung durch konsequente Koppelung der Forschungsförderung des Bundes an Frauenförderung.

  • Parität in den Spitzenpositionen aller klinischen Fächer an Universitätskliniken und allen anderen Krankenhäusern bis 2030, ggf. auch durch Ausschreibung als Topsharing.

  • Stärkung der Gendermedizin durch Forschungsförderung des Bundes.

Für Justiz und Recht

  • Die paritätische Besetzung aller Bundesgerichte und Berufungsgremien.

  • Parität in allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen.

Für Politik und Parlamente

  • ein verfassungskonformes Paritätsgesetz, das Parität bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt, sowie flankierende Maßnahmen zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen in all ihrer Vielfalt.

  • Parität bei der Besetzung von politischen Beratungs- und Entscheidungsgremien, Kommissionen, Anhörungen oder Regierungsdelegationen.


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