

WEIBLICH GEMEINSAM STARK
UNSERE FÖRDERMITGLIEDER
Fördermitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.
Fördermitglieder können Frauen und Männer gleichermaßen sein.
Fördermitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, ausgenommen sind die Mastermindgruppen.
Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und auf der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.
Fördermitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwiderläuft oder dem Ansehen des Vereins zu Schaden geeignet ist.